Pflege erleichtern mit einem Pflegebett

„Wie man sich bettet, so liegt man “, dieser Ausspruch gilt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf besondere Weise. Denn schwere Krankheit und Alter machen häufig und oft auch auf Dauer bettlägerig.

Gründe für den Einsatz von Pflegebetten

Es gibt unterschiedliche Erkrankungen, die zu Bettlägerigkeit führen können. Bei schweren akuten Erkrankungen oder nach operativen Eingriffen ist die Bettlägerigkeit zeitlich begrenzt, bei schweren chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-, Kreislauf- oder Nervensystems, insbesondere bei Lähmungen – z.B. nach Schlaganfall – und Demenz jedoch häufig von Dauer.

Lange Bettlägerigkeit bedeutet dabei immer ein zusätzliches Erkrankungsrisiko, denn sie beeinflusst den ganzen Körper. Nicht nur auf den Bewegungsapparat hat sie Auswirkungen, sondern auch auf die Atmung, den Kreislauf und die Magen-Darm-Tätigkeit. Zu Recht gefürchtet ist die Entwicklung von Druckgeschwüren, dem sog. Dekubitus, die aufgrund von Pflegemängeln bzw. falscher Lagerung des Patienten entstehen. 

Spezielle Pflegebetten können diesen Problemen entgegenwirken, denn sie sind meist mit besonderen Funktionen ausgestattet, die auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten sind.

Im gewohnten Umfeld bleiben: Pflege zu Hause

Immer mehr Menschen wünschen sich, zu Hause gepflegt zu werden. Dies kann durch Pflegedienste oder Angehörige erfolgen. Umso wichtiger ist eine dafür geeignete Ausstattung. Bei Bettlägerigkeit dient das Pflegebett mit geeigneter Matratze sowohl Pflegebedürftigen als auch denen, die sie pflegen, als Unterstützung. Ähnlich dem Krankenhausbett ist es robuster als ein normales Bett, gut zu reinigen und in verschiedene Ebenen verstellbar. Durch die Höhenverstellbarkeit ermöglicht es einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie rückenschonendes Arbeiten für die Pflegenden.

Auch der Bewegungsspielraum und Komfort des Patienten wird verbessert, da verschiedene Sitz- und Liegepositionen den jeweiligen Bedürfnissen, wie z.B. Essen, Lesen oder Fernsehen angepasst werden können. Früher brauchte es helfende Hände oder vielerlei Kissen, um richtig gebettet zu werden; mittlerweile kann der Bettlägerige durch die meist elektronische Steuerung mit einem Handschalter eigenständig Positionsveränderungen vornehmen.

Diese Vorteile bietet ein Pflegebett in der Pflege:
 

  • Robuste Bauweise
  • Einfache Reinigung
  • Höhenverstellbar
  • Verschiedene Sitz- und Liegepositionen möglich
  • Mehr Komfort 
  • Eigenständige Steuerung durch Patienten selbst


Als zertifiziertes Medizinprodukt muss das Pflegebett vorgegebenen Normen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. Bei medizinischer Notwendigkeit gilt das Pflegebett als medizinisches Hilfsmittel. Die Kranken- bzw. Pflegekassen übernehmen dann die Kosten für Anschaffung oder Miete.

Das müssen Sie bei Pflegebetten beachten

Pflegebetten müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Dies gilt für die Liegehöhe, die mindestens 65cm betragen muss, die Hygiene, die Beständigkeit und die Sicherheit. 

So befinden sich die stromführenden Teile bei elektronisch gesteuerten Krankenbetten stets außerhalb des Bettes und der Reichweite des Bettlägerigen. Elektrik und Mechanik werden in regelmäßigen Abständen überprüft, wobei die Krankenkasse für diese Wartung verantwortlich ist bzw. die entsprechenden Kosten übernimmt, wenn das Pflegebett zuvor als medizinisches Hilfsmittel bewilligt worden ist.

Natürlich braucht jedes Pflegebett eine geeignete Matratze. Wichtig zu beachten ist, dass die Pflegematratze weder verrutscht noch bricht und sich dem Gewicht und der Lagerungsposition ihres Nutzers anpasst. Können Wasserlassen und Stuhlgang nicht mehr gut kontrolliert werden, ist die Verwendung von Inkontinenzbezügen oder Inkontinenzmatratzen zu erwägen.

Vorgaben für das Pflegebett:

  • Liegehöhe (mind. 65cm)
  • Hygiene
  • Beständigkeit
  • Sicherheit

Welche Modelle für Pflegebetten gibt es?

Neben einem Grundmodell gibt es Spezialpflegebetten und verschiedene Formen der Sonderausstattung mit hilfreichen Funktionen, z.B. Aufrichthilfen – den sog. „Bettgalgen“ –, Seitengitter, Fußstützen oder Infusionshalter. Auch die Steuerung der Betten wird technisch immer innovativer, sie ist etwa über Sprachbefehle oder Infrarotsignale möglich.

Um Stürze zu verhindern bzw. abzumildern eignet sich ein Niedrigbett als Pflegebett. Seine Liegefläche befindet sich nur 25cm über dem Boden, sodass das Verlassen des Krankenbetts durch die Einstiegshöhe erleichtert wird. Von ihm profitieren auch Rollstuhlfahrer, die so leichter den Wechsel vom Rollstuhl ins Bett bewältigen können. Doch lassen sich Pflegebetten aufgrund ihrer Größe manchmal nur schwer ins vertraute Wohnumfeld einpassen und wecken – obwohl inzwischen weitaus ansprechender als früher gestaltet – oft unangenehme Gefühle. 

Hier können unter Umständen sog. Bett-in-Bett-Systeme eine gute Lösung bieten. Sie bestehen aus einem Einlegerahmen, mit dem das eigene Bett nachgerüstet wird. Dadurch wird eine stabile, verstellbare Liegefläche erreicht, die gleichzeitig unauffällig bleibt.

Auswahl des richtigen Pflegebetts

Manchmal tritt eine schwere Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, oft jedoch ist sie absehbar. Zeichnet sich eine Bettlägerigkeit ab, sollten Sie sich Zeit nehmen, zu überlegen, welches Pflegebett für Sie oder Ihren Angehörigen in Frage kommt.

Ob ein Pflegebett passt oder nicht, ist von vielen Faktoren abhängig. Zunächst einmal der Grunderkrankung und den pflegerischen Erfordernissen: ein körperlich gebrechlicher, aber geistig klarer Mensch wird ein anderes Bett benötigen, als eine verwirrte Person, die nachts unruhig wird und darum aufsteht; genauso bedarf es auch eines anderen Pflegebetts für einen Querschnittgelähmten, der sich im Alltag selbst versorgt, als für ein intensivpflegebedürftiges Kind. Daneben spielen eigene Wünsche und Vorlieben, aber auch der jeweilige finanzielle Rahmen eine wichtige Rolle. 

Beachten Sie diese Punkte bei der Wahl des richtigen Pflegebetts:

  • Grunderkrankung
  • Pflegerische Erfordernisse
  • Eigene Wünsche und Vorlieben des Patienten
  • Finanzierung

Wer übernimmt die Kosten für ein Pflegebett?

Bei medizinischer Notwendigkeit sind die gesetzlichen Krankenkassen oder die Pflegekassen immer verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung oder die Miete des benötigten Pflegebetts zu übernehmen. Dies geschieht jedoch erst nach einem Bewilligungsverfahren, das – je nach Kasse und Sachbearbeiter verschieden – unterschiedlich lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, zahlen Sie lediglich Ihren Eigenanteil von maximal 10 Euro für Ihr Krankenbett. Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel aber nicht möglich.

Die von der Kasse meist als Leihgabe zur Verfügung gestellten Krankenbetten sind funktional, aber keine Designerstücke. Ist es Ihnen wichtig, sich auch mit dem Äußeren des Pflegebetts möglichst wohl zu fühlen, kommt für Sie eventuell ein privater Kauf in Frage. Je nach Ausstattung liegt die Preisspanne dabei zwischen 500 und 3000 Euro.

Finanzierung der Pflege: Eine Beratung lohnt sich 

Informieren Sie sich daher, wer in Ihrem Fall für die Kostenübernahme zuständig ist und kaufen Sie ein Pflegebett nicht vorschnell und in Eigenregie. Nehmen Sie sich stattdessen, wenn es möglich ist, Zeit und lassen Sie sich gezielt beraten. Wird z.B. durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes (MdK) bei Ihnen zu Hause die Einstufung eines Pflegegrades vorgenommen, können sie ggf. das Pflegebett gleich mit beantragen. Neben den Krankenkassen können auch Ihre behandelnden Ärzte oder die Mitarbeiter von Pflegediensten, Pflegestützpunkten und Sanitätsfachhandeln Sie bei offenen Fragen gut beraten.

Weiterführende Informationen

Ratgeber

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