Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Pflegeleistungen zu. Dabei wird zwischen Leistungen von Pflegediensten sowie professionellen Pflegepersonen und Geldleistungen unterschieden. Während viele Zuschüsse an den Krankheitszustand von Pflegebedürftigen gekoppelt sind, werden beispielsweise Entlastungsleistungen nicht individuell nach Pflegegrad berechnet. Unabhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegekasse monatlich 125,00 Euro Entlastungsbetrag, der beispielsweise für Haushaltshilfen verwendet werden kann.
Anders verhält es sich mit dem Pflegegeld oder den sogenannten Pflegesachleistungen. Vielen Angehörigen und Pflegebedürftigen stellt sich hier die Frage: Was sind Pflegesachleistungen? Denn anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich nicht um materielle Leistungen, welche die häusliche Pflege erleichtern sollen, sondern um Leistungen, welche ein Pflegedienst oder eine professionelle Pflegeperson erbringt. Diese Pflegesachleistungen unterscheiden sich je nach Alltagskompetenz und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.
Pflegeleistungen im Überblick (Tabelle - Stand: 06.01.2023 - Alle Angaben ohne Gewähr)
Bei allen Pflegegraden stehen Ihnen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 Euro pro Monat zu. Lassen Sie sich diese doch praktisch in einer kostenlosen Pflegebox bis vor Ihre Haustüre liefern.
Weitere Informationen zu den Sachleistungen der einzelnen Pflegegrade entnehmen Sie bitte den spezifischen Ratgebern. (Pflegegrad1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5)